Impressum

AGB


1. ALLGEMEINES:
Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH mit dem Auftraggeber und alle auch künftigen abgeschlossenen Verträge. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Die Geschäftsbedingungen gelten mit Auftragserteilung als vereinbart und vom Auftraggeber anerkannt. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn diesen ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt wurde. Der Auftraggeber bestätiget, ausdrücklich den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

2. ANGEBOT & AUFTRAG:
Unsere Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil aus dem Angebot hervorgeht. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Leistung. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH möglich. Für den Fall, dass der Rücktritt akzeptiert wird, fällt eine 20%ige Stornogebühr an. Sollte mit der Produktion bereits begonnen worden sein, so sind, neben der Stornogebühr auch die bereits entstandenen Produktionskosten zu ersetzen. Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen. Dem Auftrag beigeschlossene Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern dieses nicht ausdrücklich als verbindlich definiert worden sind.

Der Auftraggeber hat der Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Pläne und Hilfsmittel rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen und die erforderliche Statik bei Auftragserteilung vorliegen. Die Setz Wellnessbereich für Tourismus und privat GmbH trifft keine Haftung hierfür. Die Auftragsbestätigung ist vom Auftraggeber unverzüglich binnen 3 Tagen zu rügen. Andernfalls der Inhalt als bestätigt und zustande gekommen gilt.


3. PREISE:
Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich netto zzgl. Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils gültigen Preise ab Produktion in Imst (Tirol), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Spesen wie Verpackung, Verzollung, Wertsicherung, Ein-, Ausfuhr- und sonstige Begleitkosten, werden sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, separat verrechnet. Die Rückvergütung von Verpackung und/ oder Entsorgung kann nicht gewährt werden. Die Kosten für die bauseitig zu erbringenden Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Im Falle des Annahmeverzugs des Auftragsgebers oder einer von diesem zu vertretenden Liefer- oder Montageverzögerung ist die Auftragnehmerin berechtigt die gültigen Tagespreise unbeschadet eines allfälligen Schadenersatzanspruches zu verrechnen. Vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste Zusatz-, Mehr- bzw. Sonderleistungen sowie Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen sind zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu leisten.

4. LIEFERUNGEN & LIEFERBEDINGUNGEN:
Lieferfristen beginnen entsprechend der Auftragsbestätigung, es sei denn, dass technisch notwendige Anpassungen im Interesse des Auftraggebers den Terminplan verzögern. Ebenso heben bauseitig verursachte Verzögerungen oder Behinderungen den vereinbarten Liefer- bzw. Übergabetermin auf. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Weiters ist ein vorgesehener Liefertermin nicht verpflichtend, wenn sich der Auftraggeber mit den vereinbarten Teilzahlungen im Verzug befindet. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldete Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe sowie alle anderen nicht durch die Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH beeinflussbaren Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge durch uns oder unsere Sublieferanten wesentlich beeinträchtigen bzw. ganz unmöglich machen, berechtigen uns nach Beurteilung der
Sachlage, entweder einen neuen Liefertermin (wobei in diesem Fall die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist um die Zeit der unverschuldeten Verzögerung verlängert wird) bekanntzugeben oder vom Vertrag zurückzutreten. Unter diesen nachweisbaren Umständen ist ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
Bei einem verschuldeten Lieferverzug auf Seiten des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt erst nach Setzung einer 8 wöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Es gelten die gemäß Auftrag vereinbarten Zahlungskonditionen. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, gelten folgende

Zahlungskonditionen: 50% bei Auftragserteilung und Arbeitsbeginn (die Zahlung löst die Planung bzw. den Produktionsbeginn aus), 40% vor Montagebeginn, 10% bei Montagefertigstellung vor Inbetriebnahme; Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Auftraggeber hat seine Zahlungsverpflichtungen erst dann rechtzeitig und voll erfüllt, wenn wir am Fälligkeitstag den vereinbarten Betrag unserer Rechnung verlustfrei und zu unserer freien Verfügung erhalten haben.. Rabatte und Nachlässe werden nur für den Fall der pünktlichen und vollständigen Zahlung sämtlicher Teilrechnungen aus dem Auftrag gewährt. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz ab Fälligkeitsdatum verrechnet. Zusätzlich behalten wir uns vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder eintretenden Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sämtliche noch offenen Forderungen fällig zu stellen. Daraus resultierend sind wir berechtigt, offene Lieferungen nicht mehr zu erfüllen, bis der gesamte Außenstand beglichen wurde, ohne dass dadurch unsererseits eine Vertragsverletzung begangen wird. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Auftraggeber, die Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, anhängige Exekutionen oder Insolvenzeröffnung rechtzeitig zu informieren.
Die Aufrechnung mit tatsächlichen oder vermeintlichen Gegenforderungen des Auftraggebers wird – soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf das im Auftrag angeführte Geschäftskonto erfolgen. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Auftraggeber, die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute – BGBl. Nr. 141/1996 – zu vergüten. Funktionsstörungen in der Anlauf- bzw. Startphase unserer Anlagen, welche unerwartet aber möglicherweise vorkommen können, setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus, wenn diese Störfälle innerhalb einer zumutbaren Frist behoben werden.

6. VERSAND & GEFAHRENÜBERGANG:
Sollten keine anders lautenden Vereinbarungen bestehen, so geht mit Übergabe der bestellten Waren an den Spediteur die Gefahrentragung auf den Auftraggeber über. Eine Gewähr für die Wahl der billigsten Versendungsart kann nicht übernommen werden. Teillieferungen sind zulässig. Für Express- und Luftfrachtsendungen werden entsprechende Zuschläge gesondert in Rechnung gestellt.

7. EIGENTUMSVORBEHALT:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung, Verpfändung, Besitzüberlassung oder Besitzaufgabe unzulässig. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Vereinbarung die Ware dennoch ganz oder teilweise veräußern, gehen damit die vom Auftraggeber erworbenen Ansprüche in Höhe unserer jeweiligen noch offenen Forderung auf uns über. Bei Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung auf die Liegenschaft/Unternehmen in der sich die Vorbehaltsware befindet oder auf diese selbst oder der an uns abgetretenen Forderungen hat uns der Auftraggeber umgehend zu benachrichtigen und uns die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

Der Auftraggeber trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware im Falle des Untergangs oder Verschleißes.

8. GEWÄHRLEISTUNG:
Für sämtliche Anlagenbauteile gilt eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten.
§§ 924 und 933b ABGB werden bei
Unternehmensgeschäften ausdrücklich
ausgeschlossen.
Nach Maßgabe der folgenden Bedingungen garantieren wir, dass sämtliche von der Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH gelieferten Erzeugnisse weder Fabrikations- noch Materialfehler aufweisen. Erzeugnisse oder Bestandteile davon, welche
innerhalb eines Jahres ab Lieferung als funk-
tionsunfähig anzusehen sind, werden ersetzt.

Der kostenlose Austausch betrifft jedoch nur das zu ersetzende Material – nicht jedoch den damit verbundenen Montageaufwand. Für nicht von uns hergestellte Anlagen- bzw. Zubehörteile treten wir unter Ausschluss jeglicher Haftung sämtliche unserer Ansprüche, die uns deshalb gegen unsere Zulieferer zustehen, an den Auftraggeber ab. Teile, welche einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung aus- geschlossen. Die Haftung ist bei einer Mängelrüge für Begleitschäden bzw. Ersatz für Stehkosten im Weiteren bei falscher Handhabung der Anlagen ausgeschlossen. Für Gegenstände, deren Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, wird im Falle einer Reparatur keine Gewähr geleistet, insbesondere nicht für gebraucht verkaufte Ersatzteile. Für bewegliche Teile, wie Pumpen, Dampfgeneratoren, Eismaschinen, elektronische Steuerungen etc., enden jegliche Ansprüche mit Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages erhöhen sich die Fristen inhaltlich. Inbetriebsetzungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten in Anlagen des Auftraggebers sind von diesem verantwortlich zu beaufsichtigen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass während dieser Tätigkeiten verbundene Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Für daraus resultierende Schäden oder Ausfälle bei Nichtbeachtung wird von uns nicht gehaftet. Für Anlagenbauteile, welche von uns montiert wurden, aber aufgrund von Defekten ausgetauscht werden müssen, erfolgt eine kostenlose Nachlieferung, sofern ein eindeutiges Verschulden unsererseits vorliegt. Es gilt das Österreichische Produkthaftungsgesetz.

9. ABNAHME & MÄNGELRÜGEN:
Die Prüfung der Ware hat unverzüglich vom Auftraggeber nach Übernahme der Ware bzw. Anlage bzw. im Falle des Unterbleibens der Übernahme mit der Auslieferung zu erfolgen. Mängelrügen sind schriftlich nachzuweisen und spätestens binnen 7 Tagen an die Fa. Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH zu richten. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er einer Abnahme von Teillieferungen bzw. Anlagenteilen zustimmt und diese – nach vorheriger Ankündi- gung - innerhalb von 7 Tagen annimmt.

Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware, so ist die Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH berechtigt die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.

Hat der Auftraggeber einen Annahmeverzug zu verantworten oder ist er in Bezug auf seine Zahlungsverpflichtungen oder Vorleistungen in Verzug, kann die Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und unbeschadet der Einforderung des höheren tatsächlichen Schadens eine Pönale von 20% der Auftragssumme (brutto) in Rechnung stellen. Wahlweise steht ihr auch Vertragserfüllung und Ersatz aller durch das vertragswidrige Verhalten des Auftragsgebers entstandener Schäden zu.
Sollte der Auftraggeber diese Abnahme nicht ermöglichen, so gilt diese als durchgeführt – unbeschadet einer späteren Mängelaufnahme. Eine Benützung der Anlage ersetzt die Abnahme – dabei auftretende Mängel werden von uns behoben, sofern diese von uns zu verantworten sind. Sollte trotz Benützung der Anlage die Schlusszahlung nicht stattfinden, wird nach ange- messener Frist von 6 Monaten die Anlage bis zur vollständigen Klärung der Angelegenheit und vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung abgeschaltet.

10. URHEBERRECHT
Das Urheberrecht für sämtliche dem Angebot beiliegenden Unterlagen (Kostenvoranschläge, Pläne, Zeichnungen etc.) verbleibt bei uns. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen sämtliche dem Angebot beiliegenden Unterlagen durch den Auftraggeber weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für andere als für den vereinbarten Zweck verwendet werden und bleiben unser Eigentum. Falls der Auftrag nicht erteilt wird, sind diese auf unser Verlangen zu retournieren.

11. DATENSCHUTZ
Die Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH ist berechtigt alle vom Auftraggeber erhaltenen auftragsbezogenen Informationen, Daten und Angaben in eine Datenverarbeitung aufzunehmen und zu verwalten.

12. ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND:
Erfüllungsort ist der Sitz der Setz Wellnessbereiche für Tourismus und privat GmbH, sohin A-6460 Imst, Industriezone 57. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des für den Erfüllungsort sachlich zuständigen Gerichtes. (Bezirksgericht Imst bzw. Landesgericht Innsbruck) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Die Geltung des UN-Kaufrechtes ebenso wie von Verweisnormen des internationalen Privatrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13. HAFTUNG
Die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenverpflichtungen oder aufgrund Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

14. WERBUNG & FOTOGRAFIE
Wir behalten uns vor, unsere eingebauten Produkte, Kabinen und Wellness-/Spabereiche zu fotografieren und mit diesen Werbung zu machen.

15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, welche dem ursprünglichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.

Allfällige Änderung oder Ergänzungen bedürfen jedenfalls der Schriftform.

Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit als sie nicht den Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.

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